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Altersgrenzen Sportschießen

Du möchtest unter fachkundiger Anleitung das Schießen mit Lichtpunktgewehr (ab 8 Jahre), Luftgewehr und Pistole (ab 12 Jahre), Kleinkalibergewehr oder der Sportpistole (ab 16 Jahre) erlernen? Ja, dann ist das Mindestalter beim Sportschießen für das Schießen mit Sportwaffen (Training oder Wettkämpfe) zu beachten.

Luft- oder Federdruckgewehr (Diabolos Kaliber 4,5 mm)
Ab dem 12. Lebensjahr kannst du bei uns mit dem Luft- oder Federdruckgewehr schießen.

Kleinkalibergewehr (Kaliber 5,6 mm lfB (.22 l.r.), Munition mit Randfeuerzündung)
Ab dem 16. Lebensjahr kannst du bei uns mit dem Kleinkalibergewehr schießen.

Es müssen folgende Voraussetzungen gegeben sein:
Schriftliche Erklärung des Einverständnisses des/der Sorgeberechtigten oder Anwesenheit des/der Erziehungsberechtigten und Gewährleistung einer besonderen Obhut. Die besondere Obhut verlangt die Beaufsichtigung durch verantwortliche und zur Kinder- und Jugendarbeit geeignete Aufsichtspersonen.
Nach Erreichen der jeweiligen Altersgrenze, also bei Jugendlichen ab 14 Jahren (Luftdruckwaffen) und Jugendlichen ab 16 Jahren (sonstige Schusswaffen) ist die
Einverständniserklärung der/des Sorgeberechtigten nach dem Waffengesetz nicht mehr erforderlich, es wird aber empfohlen, diese sich dennoch schriftlich geben zu lassen, da der Jugendleiter oder -trainer die Aufsichtspflicht über die Minderjährigen innehat, solange die Sorgeberechtigten nicht anwesend sind.

Link § 27 Absatz 4 Satz 2 Waffengesetz

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